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Zusammen mit unserem Partner erhalten Sie von uns Ihren Energieausweis nach Verbrauch.
Der Energieausweis wird nach der neusten Fassung der EnEV mit amtlicher Registriernummer ausgestellt.
Welcher Energieausweis wird benötigt?
Baujahr | bis 1978 | ab 1979 |
Bis 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis* | freie Wahl |
Ab 5 Wohneinheiten | freie Wahl | freie Wahl |
Nichtwohngebäude | freie Wahl | freie Wahl |
* Ausnahme: Für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt worden ist oder die durch nachträgliche Maßnahmen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, genügt ein Verbrauchsausweis. |
Nach einer Grunddatenerfassung der Immobilie erstellen wir für Sie den verbrauchsorientierten Energieausweis. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt zehn Jahre.